TRATON SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out TRATON SE beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der MAN SE
München, 28. Februar 2020 - Die TRATON SE beabsichtigt, die MAN SE als übertragenden Rechtsträger auf die TRATON SE als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Gesamtkonzernstruktur der TRATON GROUP zu optimieren. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der MAN SE auf die TRATON SE beabsichtigt die TRATON SE, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der TRATON SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der TRATON SE sowie der Gremien der Volkswagen AG die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der Vorstand der TRATON SE hat dem Vorstand der MAN SE heute den Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs einzuleiten. Die TRATON SE hält derzeit 94,36 % des Grundkapitals der MAN SE und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die TRATON SE als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der MAN SE für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest. Kontakt: Rolf Woller Head of Investor Relations T +49 162 172 33 62 rolf.woller@traton.com TRATON SE Dachauer Str. 641 80995 München, Deutschland www.traton.com 28.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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